Aus ok-power wird EnergieVision – Das Ökostromsiegel   

Nach mehr als 25 Jahren entwickelt das etablierte Ökostromsiegel ok-power seinen Markenauftritt weiter und tritt ab sofort als „EnergieVision – Das Ökostromsiegel“ auf. Trägerverein und Gütesiegel werden damit unter einer gemeinsamen Marke zusammengeführt. Gleichzeitig wurden die Zertifizierungskriterien weiterentwickelt und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst.

Hinter dem Gütesiegel steht der gemeinnützige EnergieVision e. V., der im Jahr 2000 gegründet wurde und gemeinsam vom Öko-Institut und unserer Forschungstochter HIR Hamburg Institut Research gGmbH getragen wird. Ziel des Vereins ist, Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche Orientierung bei der Wahl ihres Ökostromprodukts zu geben und mit anspruchsvollen Qualitätsstandards die Energiewende voranzubringen. Seit 2016 übernimmt HIC Consulting die Aufgaben der Zertifizierungsgeschäftsstelle des Siegels.

„Mit EnergieVision – Das Ökostromsiegel wird künftig noch klarer sichtbar, wofür der Verein und das von ihm getragene Qualitätssiegel stehen: für unabhängige Prüfung, transparente Kriterien und verlässliche Orientierung im Ökostrommarkt“, sagt Robert Werner, Geschäftsführer der HIR Hamburg Institut Research gGmbH.

Weiterentwickelte Kriterien für veränderte Anforderungen
Neben dem Markenauftritt wurden auch die Zertifizierungskriterien weiterentwickelt. Damit trägt EnergieVision sowohl Veränderungen im Ökostrommarkt als auch gestiegenen Anforderungen an Transparenz und Nachweisbarkeit Rechnung.

Zusätzliche Relevanz erhält die Weiterentwicklung durch die jüngst in Kraft getretene Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die neuen Vorgaben stärken den Verbraucherschutz bei Umweltaussagen und stellen höhere Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel. Für EnergieVision sind viele der damit verbundenen Grundsätze bereits seit langem gelebte Praxis: Die Zertifizierungskriterien und Prüfverfahren sind öffentlich dokumentiert, unabhängige externe Gutachter überprüfen deren Einhaltung und wesentliche Änderungen an den Kriterien werden durch einen unabhängigen Kriterienbeirat festgelegt.

Die Gesetzesänderung wurde dennoch zum Anlass genommen, einzelne Kriterien und Prozesse weiter zu schärfen. Künftig werden ausschließlich Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt, deren Erfüllung zum Zeitpunkt der Zertifizierung nachweisbar ist. Das bisherige Kriterium zur Förderung innovativer Projekte wird daher zunächst ausgesetzt. Zugleich wurde die Kriterienstruktur harmonisiert und der Kriterienkatalog deutlich verschlankt.

Mit dem neuen Auftritt bleibt der grundlegende Anspruch des Siegels unverändert: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen erkennen können, worauf sie sich bei einem Ökostromangebot verlassen können.