Land Sector and Removals Standard: Neue Anforderungen an Klimabilanzen und Lieferketten   

Mit der Veröffentlichung des Land Sector and Removals Standard (LSRS) im Januar 2026 und der zugehörigen Guidance im Juni 2026 hat das Greenhouse Gas Protocol erstmals einen einheitlichen Rahmen geschaffen, um landbezogene Treibhausgasemissionen und CO₂-Entnahmen (EN Removals) auf Unternehmensebene zu bilanzieren und zu berichten. Der Standard schließt damit eine zentrale Lücke in der Unternehmensklimabilanzierung.

Für Unternehmen stellt sich vor allem eine Frage: Müssen wir den neuen Standard anwenden und wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich für unsere THG-Bilanz und Datenerhebung? Was der neue Standard abdeckt, welche Unternehmen betroffen sind und wo die größten praktischen Herausforderungen liegen, zeigen wir im Überblick.

Was der LSRS verändert und wen es betrifft
Der LSRS ergänzt den bestehenden Rahmen des GHG Protocol um Anforderungen für landwirtschaftliche Produktion, Landnutzungsänderungen, biogene Produkte, CO₂-Entnahmen und geologische Speicherung. Er legt fest, wie relevante Emissionen, Entnahmen und damit verbundene Informationen bilanziert und berichtet werden sollen.

Der Standard ist ein freiwilliger Bilanzierungs- und Berichtsrahmen in Ergänzung zum GHG Protocol Corporate- und Scope-3-Standard und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Relevant ist er insbesondere für Unternehmen, die

  • wesentliche landbezogene Aktivitäten in Scope 1 aufweisen, z.B. Energieunternehmen, die biogene Rohstoffe nutzen;
  • wesentliche landbezogene Aktivitäten in Scope 3 aufweisen, z.B. Konsumgüterhersteller, die große Mengen landwirtschaftlicher Rohstoffe wie Baumwolle einkaufen;
  • CO₂-Entnahmen bilanzieren möchten. Dazu gehören sowohl biologische Senken, bspw. durch bestimmte Bewirtschaftungs- oder Renaturierungsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen, als auch technologische Senken wie BECCS und DACCS sowie die Speicherung von CO₂ in Produkten wie synthetischen Kraftstoffen und Baustoffen.
  • Ziele im Rahmen der SBTi-FLAG-Kriterien verfolgen. LSRS bildet die methodische Grundlage zur Erfassung der FLAG-Emissionen.

Neben der Landwirtschaft sind von dem neuen Standard u.a. auch Lebensmittelhersteller, Gastronomie- und Hotelbetriebe sowie Teile der Chemie-, Energie- und Papierwirtschaft betroffen. Die Bilanzierung von Kohlenstoff in Wäldern wird in der ersten Version des LSRS ausgeschlossen. Weitere Entscheidungen zum Umgang und Bilanzierung von Waldkohlenstoff seitens des GHG Protocol stehen noch aus. Das Thema soll in späteren Versionen des LSRS integriert werden.

Nur Unternehmen mit signifikanten Aktivitäten im Landsektor müssen den LSRS anwenden
Das GHG Protocol schreibt den LSRS für Unternehmen mit signifikanten Aktivitäten im Landsektor vor. Einen allgemein gültigen Prozentschwellenwert definiert der Standard jedoch nicht.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Entscheidung, ob landbezogene Aktivitäten als wesentlich einzustufen sind, sollte nachvollziehbar dokumentiert werden. Zu prüfen sind insbesondere die absolute Höhe der potenziellen Emissionen bzw. Entnahmen, die Entwicklung über die Zeit, die Unsicherheit der Daten sowie die strategische Bedeutung der Aktivitäten.

Was Unternehmen künftig bilanzieren müssen
Der LSRS verlangt in der Regel eine differenzierte Betrachtung landbezogener Emissionen. Für landbasierte Produkte reicht – außer in begründeten Ausnahmefällen (s.u.) – kein einzelner, zusammengefasster Emissionsfaktor aus. Relevante Emissionen sind künftig in fünf Kategorien aufgeteilt:

Emissionen aus fossilen Brennstoffen und Industrieprozessen enthält die Emissionen der bisherigen THG-Bilanz, die durch die Corporate- und Scope-3-Standards abgedeckt sind (z.B. Diesel, Erdgas, Strom).

Emissionen aus Landnutzungsänderungen entstehen, wenn Flächen in eine andere Nutzung überführt werden, etwa wenn Wald- oder Grünland zu Ackerland wird. Die Berechnung betrachtet einen Zeitraum von 20 Jahren und berücksichtigt CO₂, CH₄ und N₂O.

Netto biogene CO₂-Emissionen aus der Landbewirtschaftung zeigen, wie sich die Kohlenstoffvorräte im Boden und in der Vegetation durch die Bewirtschaftung verändern. Ermittelt wird die Veränderung mit der sogenannten Stock-Change-Methode.

Produktionsemissionen aus der Landbewirtschaftung umfassen die regelmäßig anfallenden Emissionen aus der landwirtschaftlichen Produktion. Dazu gehören vor allem CH₄ und N₂O aus Tierhaltung und Böden sowie nicht-biogenes CO₂ aus landwirtschaftlichen Betriebsmitteln.

Biogene Produktemissionen entstehen, wenn der in pflanzlichen oder tierischen Produkten gespeicherte Kohlenstoff wieder freigesetzt wird. Das geschieht zum Beispiel bei der Verbrennung oder Zersetzung von Biomasse. Diese Emissionen werden separat als biogenes CO₂ berichtet

Die Bilanzierung von CO₂-Entnahmen ist optional
Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie CO₂-Entnahmen berichten. Wer Entnahmen bilanziert, muss jedoch hohe Anforderungen erfüllen. Die Entnahme muss eindeutig dem Unternehmen, dem betreffenden Produkt oder der Wertschöpfungskette zugeordnet werden können. Kompensationsprojekte außerhalb der Wertschöpfungskette zählen im LSRS nicht zu den Entnahmen, die innerhalb der Bilanz berücksichtigt werden können. In der Bilanzierung wird zwischen biologischer und technologischer Senke unterschieden. Der Standard verlangt eine ausreichende Rückverfolgbarkeit bis zum Ort der Entnahme und der Speicherung. Zudem müssen Unternehmen ein Monitoring-Konzept implementieren. Es muss zeigen, wie die Entwicklung der Kohlenstoffbestände oder der gespeicherten CO₂-Menge über die Zeit überwacht wird, insbesondere im Hinblick auf Leckagen.

Die wichtigsten Herausforderungen für Unternehmen

Scope 3.1 wird deutlich aufwendiger
Besonders anspruchsvoll ist die Bilanzierung eingekaufter landbasierter Produkte in Scope 3.1, Eingekaufte Waren und Dienstleistungen. Für relevante Produkte müssen die Emissionen künftig nach den neuen Kategorien aufgeschlüsselt werden. An die Stelle eines einzelnen Emissionsfaktors treten damit im Ergebnis mehrere Faktoren pro Produkt (jeweils nach Bilanzierungskategorie). Eine Ausnahme besteht, wenn eine Bilanzierungskategorie nur einen geringen Anteil am THG-Inventar ausmacht und keine disaggregierten Daten vorliegen. In diesem Fall dürfen Unternehmen aggregierte Daten verwenden, sofern sie dies offenlegen und begründen.

Das erhöht den Aufwand für Datenerhebung, Modellierung, Datenhaltung und Zuordnung erheblich. Einkaufs- und Produktdaten müssen so strukturiert werden, dass die Faktoren eindeutig einem Produkt, einer Herkunft und möglichst einer konkreten Lieferkette zugeordnet werden können. Auch die Klimabilanztools müssen diese Differenzierung abbilden.

Es fehlen bisher geeignete und vollständige Datenbanken
Eine weitere zentrale Herausforderung ist die Verfügbarkeit geeigneter Emissionsfaktoren. Keine etablierte Datenbank deckt die Anforderungen des LSRS bisher vollständig ab. Sofern nicht durchgehend differenzierte Emissionsfaktoren zur Verfügung stehen, müssen Unternehmen die Emissionsfaktoren aus verschiedenen Datenquellen beschaffen.

Landnutzungsänderungen lassen sich zudem nur schwer über allgemeine Datenbanken abbilden. Die Ergebnisse hängen stark von der vorherigen und aktuellen Flächennutzung, dem Standort, dem Zeitraum und den zugrunde gelegten Annahmen ab. Unternehmen müssen deshalb mit Datenlücken, uneinheitlichen Quellen und Unsicherheiten umgehen.

In der Praxis braucht es eine dokumentierte Datenstrategie: Primärdaten aus der Lieferkette sollten, wo möglich, mit regionalen Sekundärdaten, transparenten Annahmen und konservativen Schätzungen kombiniert werden. Datenqualität und Unsicherheit sollten je Kategorie offengelegt werden.

Empfehlungen von HIC Consulting für Unternehmen

  • Betroffenheit prüfen: Landbezogene Aktivitäten, eingekaufte landbasierte Produkte und geplante CO₂-Entnahmen erfassen. Prüfen, ob landbasierte und biogene Emissionen einen signifikanten Anteil der Gesamtemissionen ausmachen – denn nur dann muss der LSRS angewendet werden.

Ihr Unternehmen ist betroffen?

  • Bilanzierungskategorien abbilden: Die erforderliche LSRS-Struktur mit fünf Kategorien sollte in den relevanten Teilen von Klimabilanzierungstool und Beschaffungssystem abgebildet werden.
  • Beschaffung zusätzlicher Daten: Die für den LSRS erforderlichen Aktivitätsdaten sollten aus eigenen Prozessen und der Lieferkette angefragt werden. Wenn vorhanden, sollten Primärdaten zu Emissionen und Entnahmen direkt mit bereitgestellt werden.
  • Methodik und Unsicherheiten dokumentieren: Datenquellen, Emissionsfaktoren, Annahmen und Unsicherheiten sollten transparent dokumentiert und mit der Veröffentlichung der Ergebnisse offengelegt werden.

Fazit

Der Land Sector and Removals Standard schafft ab 2027 einen einheitlichen Rahmen für die Bilanzierung landbezogener Emissionen, biogener Produkte und CO₂-Entnahmen in Scope 1 und Scope 3. Besonders die differenzierte Erfassung eingekaufter landbasierter Produkte, die Anforderungen an Datenqualität und Rückverfolgbarkeit sowie die Bilanzierung von CO₂-Entnahmen stellen Unternehmen vor neue praktische Herausforderungen. Betroffene Unternehmen sollten daher frühzeitig ihre Aktivitäten, Datenlücken und Prozesse prüfen und die Vorbereitung auf die Anwendung des Standards jetzt beginnen.

Weiterführende Informationen

Sie möchten einordnen, ob Ihr Unternehmen vom neuen Land Sector and Removals Standard betroffen ist und welche Anpassungen in Bilanzierung und Klimastrategie erforderlich sind? HIC Consulting unterstützt Sie gern bei der Betroffenheitsanalyse, der Durchführung der erweiterten THG-Bilanzierung und der Vorbereitung auf SBTi-FLAG-Anforderungen.