Quartierswärmemanagement: Wir sind Dienstleister für Kommunen in Schleswig-Holstein

Kommunen in Schleswig-Holstein können eine Förderung für das Quartierswärmemanagement beantragen. Insbesondere der aktuelle Antragstopp für das KfW-Programm 432 rückt das seit März 2026 verfügbare Landesprogramm stärker in den Fokus. Es unterstützt Kommunen dabei, die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung erfolgreich vor Ort umzusetzen. Wir begleiten Kommunen von der ersten Förderprüfung über die Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung des Quartierswärmemanagements.

Das Förderprogramm der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) richtet sich an Kommunen, die Eigentümerinnen und Eigentümer in Quartieren aktiv beim Heizungstausch und bei der energetischen Gebäudesanierung begleiten möchten. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Quartiere, die in der kommunalen Wärmeplanung nicht als Wärmenetzgebiet eingestuft wurden. Hier schafft ein Quartierswärmemanagement Orientierung, unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei individuellen Sanierungs- und Heizungsentscheidungen und kann zugleich gemeinschaftliche Lösungen bis hin zu Gebäudenetzen anstoßen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • Gemeinden
  • Ämter
  • Zweckverbände
  • kommunale Eigenbetriebe

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller seinen Sitz in Schleswig-Holstein hat oder dort tätig ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kosten für ein Quartierswärmemanagement, das Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung begleitet. Dazu gehören unter anderem:

  • Beauftragung eines qualifizierten Dienstleisters (z. B. Ingenieur-, Stadtplanungs- oder Architekturbüro)
  • projektbezogene Sachkosten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Datenbeschaffung, Monitoring und Evaluierung

Nicht förderfähig sind unter anderem investive Maßnahmen, Raumkosten, Bewirtungskosten, Planungsleistungen nach HOAI sowie Quartiere, die bereits über das KfW-Programm 432 (Sanierungsmanagement) gefördert wurden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine Förderung ist möglich, wenn:

  • die kommunale Wärmeplanung bereits abgeschlossen wurde (bei verkürzter Wärmeplanung genügt die abgeschlossene Eignungsprüfung),
  • das Quartier in Schleswig-Holstein liegt,
  • das Quartier mindestens 100 Gebäude oder 200 Wohneinheiten umfasst (Ausnahmen sind bei Gewerbequartieren möglich),
  • der Förderantrag vor Projektbeginn gestellt wird.

Was kann das Quartierswärmemanagement vor Ort bewegen? Ein Praxisbeispiel

Sie möchten prüfen, ob Ihre Kommune förderfähig ist? Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihres Quartierswärmemanagements.