Kommunen in Schleswig-Holstein können eine Förderung für das Quartierswärmemanagement beantragen. Insbesondere der aktuelle Antragstopp für das KfW-Programm 432 rückt das seit März 2026 verfügbare Landesprogramm stärker in den Fokus. Es unterstützt Kommunen dabei, die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung erfolgreich vor Ort umzusetzen. Wir begleiten Kommunen von der ersten Förderprüfung über die Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung des Quartierswärmemanagements.
Das Förderprogramm der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) richtet sich an Kommunen, die Eigentümerinnen und Eigentümer in Quartieren aktiv beim Heizungstausch und bei der energetischen Gebäudesanierung begleiten möchten. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Quartiere, die in der kommunalen Wärmeplanung nicht als Wärmenetzgebiet eingestuft wurden. Hier schafft ein Quartierswärmemanagement Orientierung, unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei individuellen Sanierungs- und Heizungsentscheidungen und kann zugleich gemeinschaftliche Lösungen bis hin zu Gebäudenetzen anstoßen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind:
- Gemeinden
- Ämter
- Zweckverbände
- kommunale Eigenbetriebe
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller seinen Sitz in Schleswig-Holstein hat oder dort tätig ist.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Kosten für ein Quartierswärmemanagement, das Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung begleitet. Dazu gehören unter anderem:
- Beauftragung eines qualifizierten Dienstleisters (z. B. Ingenieur-, Stadtplanungs- oder Architekturbüro)
- projektbezogene Sachkosten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Datenbeschaffung, Monitoring und Evaluierung
Nicht förderfähig sind unter anderem investive Maßnahmen, Raumkosten, Bewirtungskosten, Planungsleistungen nach HOAI sowie Quartiere, die bereits über das KfW-Programm 432 (Sanierungsmanagement) gefördert wurden.
Förderkonditionen auf einen Blick
- Förderquote: 90 %
- Förderhöhe: bis zu 225.000 Euro
- Projektlaufzeit: 3 Jahre
- Verlängerung: um bis zu 2 Jahre möglich; zusätzliche Förderung von bis zu 150.000 Euro (insgesamt maximal 375.000 Euro)
- Mindestfördervolumen: 50.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben
Die förderfähigen Gesamtausgaben sollen grundsätzlich 750 Euro je Hauptgebäude beziehungsweise in Quartieren mit überwiegendem Geschosswohnungsbau 250 Euro je Wohneinheit nicht überschreiten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine Förderung ist möglich, wenn:
- die kommunale Wärmeplanung bereits abgeschlossen wurde (bei verkürzter Wärmeplanung genügt die abgeschlossene Eignungsprüfung),
- das Quartier in Schleswig-Holstein liegt,
- das Quartier mindestens 100 Gebäude oder 200 Wohneinheiten umfasst (Ausnahmen sind bei Gewerbequartieren möglich),
- der Förderantrag vor Projektbeginn gestellt wird.
Wir begleiten Ihre Kommune auf dem Weg zur Förderung
Von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Projektabschluss stehen wir Kommunen als Partner zur Seite. Dabei arbeiten wir mit lokalen Partnern zusammen und stärken so langfristig die Beratungsstruktur vor Ort.
- Förderfähigkeit prüfen: Gemeinsam bewerten wir, ob Ihr Quartier die Voraussetzungen erfüllt.
- Antrag vorbereiten: Wir unterstützen bei der Zusammenstellung und Einreichung der Antragsunterlagen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
- Projekt umsetzen: Während der gesamten Laufzeit begleiten wir das Quartierswärmemanagement fachlich und organisatorisch.
- Monitoring und Abrechnung: Wir unterstützen bei Berichtspflichten, Nachweisen sowie bei einer möglichen Verlängerung der Förderung.
Was kann das Quartierswärmemanagement vor Ort bewegen? Ein Praxisbeispiel


Sie möchten prüfen, ob Ihre Kommune förderfähig ist? Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihres Quartierswärmemanagements.

Ihr Ansprechpartner:
Felix Landsberg
Senior Manager | Head of Energy Planning
f.landsberg@hic-consulting.com